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					Zitat von barbossa  Tja, hab alles gelesen und ist auch so in etwa korrekt.Was mich immer überrascht hat, ist die Tatsache, daß man bei einer Beschuldigung auch eine Gegenklage miteinreichen kann.
 Kommen viele nicht drauf. Wenns also - was ich nicht glaube - tatsächlich zu einer Verhandlung kommt, dann klage doch wider:
 z.B. mit der Behauptung, durch die Überlassung eines Passwortes sei Deine Tochter zum Mißbrauch der Seite verleitet worden (Anstiftung zur Straftat).
 Hört sich zwar blöd an, wird dann aber gleichzeitig verhandelt und gibt ziemlich sicher einen Vergleich: ihr dürft das beide nicht wieder tun.
 
 Im übrigen: Ball flach halten, keine Schule einschalten, nix bei der Polizei sagen. Erstmal hören und ruhig bleiben. Danach! nochmal posten und weiterüberlegen. Laß das Jugendamt mal draußen vor, die legen nur eine Akte an, die dir dann 100 Jahre nachläuft.
 
 Den Umgang mit dem Mädchen würd ich versuchen meiner Tochter auszureden, sonst hast du alle 2 Monate ne Anzeige.
 
 Nebenbei: was hindert den Vater dieser Holden eigentlich daran, zu lügen? Nix. Denk drüber nach. Manche Leute sind auch so.
 Nirgendwo wird soviel gelogen wie vor Gericht.
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 danke,das hört sich plausibel an.
Meine Tochter sagt und bleibt dabei das sie das nicht gemacht hat, das soll am 1/2 Weihnachtstag 08 passiert sein, da war sie nicht am PC.
Wir haben also an diesem Tag auch keinen Verlauf zum Ausdrucken.Die werden wohl nicht den PC durchsuchen  wollen
