Wer mit solchen Plakaten, parteioffiziell gebilligt, Wahlkampf macht, darf sich dann nicht beschweren, wenn der Vorwurf der Verwendung eines verbotenen Nazi-Symbols gemacht wird und das Gericht mit einer Strafe von 11600 Euro die Andeutung des Nazi Grusses auf dem Plakat durch den AFD Landtagsabgeordneten verurteilt.
https://www.rbb24.de/politik/beitrag...eldstrafe.html
Besagtes AFD Plakat
Damit fischt die ADF bewusst in Neonazi-Milieus die Wählerstimmen ab.