Zitat:
Zitat von Schwarzfahrer
Nur priorisiere ich die Folgen für die aktuell lebenden Mitmenschen und für die, die von mir mehr oder weniger abhängen (und entsprechend ihre Interessen) sowie auf kürzere absehbare Zeit von wenigen Jahren weitaus höher, da all dies direkt absehbar ist, während die Folgen für "spätere Generationen" oder fernere Zukuft höchst spekulativ sind und m.M.n. schlechter als Entscheidungsbasis geeignet.
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Das Bundesverfassungsgericht setzt sich mit dem Argument auseinander, dass wir über die Zukunft nicht alles wissen können:
Besteht wissenschaftliche Ungewissheit über umweltrelevante Ursachenzusammenhänge, schließt die durch Art. 20a GG dem Gesetzgeber auch zugunsten künftiger Generationen aufgegebene besondere Sorgfaltspflicht ein, bereits belastbare Hinweise auf die Möglichkeit gravierender oder irreversibler Beeinträchtigungen zu berücksichtigen.
Heißt: Der Gesetzgeber braucht keine glasklare Gewissheit über die weitere Entwicklung der Umweltschäden. Er ist bereits durch belastbare Hinweise auf "
die Möglichkeit gravierender oder irreversibler Beeinträchtigungen" gebunden. Es besteht eine "besondere Sorgfaltspflicht" gegenüber kommenden Generationen.
Das ist aus meiner Sicht das Gegenteil von "was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß".