Zitat:
Zitat von Schwarzfahrer
Mal sehen, wo sich die Extreme treffen - hoffentlich in einer rationalen Mitte.
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Das Bundesverfassungsgericht hat sich in seinem Urteil von 2021 zur Balance zwischen Klimaschutz und anderen Staatszielen geäußert:
Artikel 20a GG verpflichtet den Staat zum Klimaschutz. Dies zielt auch auf die Herstellung von Klimaneutralität.
Artikel 20a GG genießt keinen unbedingten Vorrang gegenüber anderen Belangen, sondern ist im Konfliktfall in einen Ausgleich mit anderen Verfassungsrechtsgütern und Verfassungsprinzipien zu bringen. Dabei nimmt das relative Gewicht des Klimaschutzgebots in der Abwägung bei fortschreitendem Klimawandel weiter zu.
Artikel 20a GG ist eine justiziable Rechtsnorm, die den politischen Prozess zugunsten ökologischer Belange auch mit Blick auf die künftigen Generationen binden soll.
Bitte beachte den letzten Satz. Er scheint mir auszudrücken, dass man Klimaschutz nicht einfach abwählen kann.