Zitat:
Zitat von Matthias75
Ab wann bzw. ab welcher Geschwindigkeit darf man denn dann auf einem solchen Rad-schnell-weg fahren und wird das begründet, dass man einen seh teuren Radweg schafft, der dann nicht für alle Radfahrer offen ist?
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Ich kann verstehen, dass Dich diese Frage bewegt.
Würde man beispielsweise die Mindestgeschwindigkeit auf 60 km/h festlegen, würde niemand diesen Radweg nutzen können. Das gilt es vorher abzuklären.
Bei 30 km/h Mindestgeschwindigkeit wäre für viele Radler die Windrichtung entscheidend. Man könnte den Radweg mit Rückenwind nutzen, müsste aber in der Gegenrichtung auf die Landstraße ausweichen. Generell würde man an allen Steigungen ein Knöllchen wegen Unterschreitens der Mindestgeschwindigkeit riskieren. Das kann schnell ins Geld gehen.