Zitat:
Zitat von Adept
Ein Radschutzsreifen ist normalerweise mind. 125cm. Und das reicht doch völlig aus, wenn beide in ihrem Bereich bleiben. Und das ist der Vorteil des Streifens, für beide klar ersichtlich, wo sie bleiben sollen.
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Da fällt Dir persönlich nicht auf, daß 150 Abstand beim Überholen gilt. Der Radfahrstreifen signalisiert dem KfZ+Lenker daß er an der Line fahren darf. Genau das ist schon mal der Fall daß der Streifen signalisiert wer wo bleiben soll. Übrigens ist es so daß der Radfahrer vom Steifen runter darf, das KfZ aber nicht auf den Steifen fahren/stehen darf.