Zitat:
Zitat von Bleierpel
Haben da nicht bereits die Gerichte OLG Köln und in nächster Instanz Münster zu entschieden?
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Verwaltungsgericht Köln und dann OVG Münster, ja. Es wurde dort aber keine Revision zugelassen und dagegen is die AfD vor‘s BVerwG gezogen. Solange es dort darüber keine Entscheidung gibt, ist das OVG Urteil nicht rechtskräftig. Kann sein, dass da schon was war, ich habe jedoch nix mitgekriegt.
:Blumen: