Zitat:
Zitat von Helmut S
Zunächst kann die AfD ja gegen diese Einstufung vorgehen. Das kann dauern, bis das gerichtsfest ist. Soweit ich das verfolgt habe ist seit Jahren noch nichtmal die Einstufung als Verdachtsfall endgültig (dagegen hat die AfD auch geklagt).

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Haben da nicht bereits die Gerichte OLG Köln und in nächster Instanz Münster zu entschieden?