Zitat:
Zitat von Siebenschwein
Erstens. als Doppelbürger und geborener Deutscher darf ich das. .
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Du lebst, arbeitest und bezahlst Deine Steuern in der CH, die < 1 % für Rüstung ausgibt, somit betreffen Dich alle Erhöhungen der Rüstung in DE nicht. Da fällt es leicht, bei anderen Ländern mehr zu verlangen. Ich finde das als Schweizer ein typisch "schweizerisches Geschäftsmodell", ;-) , Rosinenpickerei wie bei der EU auch.