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Alt 12.12.2024, 17:37   #2876
qbz
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Registriert seit: 24.03.2008
Beiträge: 12.567
Zitat:
Zitat von Koschier_Marco Beitrag anzeigen
Unverhältnismäßig ist der genaue Begriff, wären die Angriffe der IAF verhältnismäßig iSd Kriegsvölkerrechts wären Sie keine Kriegsverbrechen
1. Es geht auch um den Vorwurf des Völkermords, was ich an 1. Stelle nannte. (Hungerblockade, Vertreibung, Ermordung von Zivilisten z.B. ist nicht "unverhältnissmässig", weil es z.B. keine verhältnismässsige Hungerblockade gibt.)

2. Absichtliche Schüsse auf unbewaffnete Zivilisten, Frauen und Kinder, Ärzte u. Sanitäter sowie Journalisten sind keine "unverhältnismässige Kriegsführung", sondern Verbrechen bzw. Morde. Man darf auch nicht "verhältnismässig" auf solche Personen absichtlich schiessen und bomben.

Geändert von qbz (12.12.2024 um 18:18 Uhr).
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