Zitat:
Zitat von Schwarzfahrer
Mich würde auch interessieren, worin genau für Dich eine "gerechte Teilhabe am gesellschaftlichen Wohlstand" besteht?
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Deutschland definiert sich per Grundgesetz als Sozialstaat. Was das konkret bedeutet, ist nicht klar definiert. Vermutlich lässt sich so etwas nicht klar definieren.
Falls Du also darauf hinauswillst, dass sich soziale Grundsätze wie Gerechtigkeit nicht klar definieren lassen, hast Du recht. Wir müssen das als Gesellschaft ausgestalten, und zwar im Spannungsverhältnis mit der Rechtsstaatlichkeit, die das private Eigentum schützt.
Der Staat schützt das Recht des Einzelnen, sich so gut es geht die Taschen voll zu machen. Ein angestelltes Mitglied des Vorstands von Volkswagen steht auf dem Boden des Gesetzes, wenn es das durchschnittliche Jahresgehalt aller Mitarbeiter in nur vier Tagen "verdient".
Als Gemeinschaft sollten wir aber auch danach schauen, dass Geld dorthin kommt, wo es gebraucht wird.