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Alt 22.01.2024, 10:26   #7702
Klugschnacker
Arne Dyck
triathlon-szene
Coach
 
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Registriert seit: 16.09.2006
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Beiträge: 25.249
Zitat:
Zitat von Schwarzfahrer Beitrag anzeigen
Die deutsche Staatsbürgerschaft eines verurteilten kriminellen Ausländers abzuerkennen ist gegen die Menschenrechte, aber es soll o.k. sein, mal eben die Grundrechte eines Politkers abzuerkennen, der in zweideutigen Formulierungen zweifelhafte Thesen in den Raum stellt, ohne bisher einen nachweisbaren Schaden für jemanden verursacht zu haben.
Aus meiner Sicht besteht der kulturelle Rassismus in diesem Gedanken darin, zweierlei Klassen von deutschen Staatsbürgern zu führen: Einerseits die richtigen deutschen Staatsbürger sowie andererseits die deutschen Staatsbürger, die trotz ihrer deutschen Staatsbürgerschaft noch irgendwie Ausländer sind. Letztere sollen vor Gericht anders bestraft werden als erstere.

Die "Aberkennung der Grundrechte" von Björn Höcke existiert nicht, auch nicht als Idee. Höcke genießt zu jeder Zeit die vom Grundgesetz garantierten unveräußerlichen Grundrechte. Beschränkt werden soll lediglich das Recht, politische Macht in einem Amt o.ä. auszuüben. Diese Möglichkeit ist als Maßnahme unserer wehrhaften Demokratie in unseren Gesetzen verankert und kann nur von unabhängigen Gerichten verhängt werden.
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