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Alt 13.01.2024, 09:10   #7165
Klugschnacker
Arne Dyck
triathlon-szene
Coach
 
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Registriert seit: 16.09.2006
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Beiträge: 25.204
Zitat:
Zitat von Schwarzfahrer Beitrag anzeigen
Die Benutzung des Begriffs "Gleichberechtigung" bedeutet noch nicht, daß dies alle Betroffenen so sehen. Immerhin werden sichere Benachteiligungen in der Gegenwart möglichen Nachteilen gegenübergestellt, die nach bestimmten Annahmen in der Zukunft auftreten können - aber eben nicht mit gleicher Sicherheit.
Das Bundesverfassungsgericht nimmt in seiner Urteilsbegründung dazu Stellung. Es argumentiert, dass wir auch dann die negativen Folgen unseres Handelns für kommende Generationen berücksichtigen müssen, wenn diese nicht mit hundertprozentiger Sicherheit klar zu benennen sind.

Das ist eine Selbstverständlichkeit. Wenn eine Pharmafirma ein Schlafmittel auf den Markt wirft, das an schwangere Frauen verkauft wird, sind die negativen Folgen für die noch ungeborenen Babys zu prüfen und zu berücksichtigen, selbst wenn diese nur mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit eintreten.
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