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Zitat von Genussläufer
Ich will das nicht bewerten. Das ist eine Entscheidung des Managements. Es könnten aber durchaus Hinweise sein, dass hier ein paar Standorteigenschaften fehlen.
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Ich will das gerne bewerten.
Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass Klimaschutz eine sowohl nationale wie globale Aufgabe ist. Es führt aus: Wir müssen mit unseren eigenen Gesetzen für Klimaschutz sorgen; außerdem im Rahmen internationaler Abkommen, an die wir uns halten und die wir mitzugestalten haben.
Im Bereich internationaler Abkommen gibt es offenbar noch etwas zu tun. Es ist nicht im Sinne unseres Rechts, wenn deutsche Unternehmen einfach in anderen Ländern weiter die Atmosphäre verschmutzen, um ihre Gewinne zu erhöhen. Wir müssen Regeln erarbeiten, die das verhindern.
Möglicherweise könnten wir dreckig produzierte Waren mit einem Einfuhrzoll belegen, sobald sie in die EU eingeführt werden sollen? Das schützt unsere Firmen, die nach Umweltstandards wirtschaften, welche unseren Gesetzen entsprechen.