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Freiwilligkeit geht meiner Meinung nach deshalb nicht, weil wir für die wesentlichen Veränderungen zunächst die Infrastruktur ausbauen und verändern müssen.
Grundsätzlich bin ich ein Freund der Freiwilligkeit als Gegenbegriff zum äußeren Zwang. Wer aus freiem Willen handelt, soll dann aber auch die Folgen dieses Handelns tragen. Das ist bei der globalen Klimaerwärmung nicht der Fall: Die Folgen unseres Handelns baden im Wesentlichen andere aus.
Deswegen hat das Bundesverfassungsgericht beim Klimaschutz vor allem mit dem Freiheitsbegriff argumentiert: Wir dürfen nicht unter Ausübung unserer Freiheit die Freiheit der kommenden Generationen unverhältnismäßig einschränken.
Persönlich würde ich diese Argumentation auch auf leidensfähige Tiere ausweiten: Die freie Ausübung unseres Willens muss dort eine Grenze finden, wo wir damit unverhältnismäßiges Leid bei Tieren bewirken.
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