Zitat:
Zitat von Klugschnacker
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Zu den "Halunken und Kriminellen", die bei uns Schutz suchen: Je nach dem, welche Strafe in seinem Heimatland droht, kann diese Strafe eine spätere Abschiebung der Person unmöglich machen. Nämlich dann, wenn die Strafe gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt. Dazu gehört die Todesstrafe, unmenschliche Haftbedingungen, Folter sowie erniedrigende Bestrafungen wie Verprügeln, natürlich auch Amputationsstrafen (Hand abhacken) und so weiter.
Unsere Selbstverpflichtung ...
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...kontrollieren, ob er ein zwei Kilo Kokain schmuggelt, nur mal als Beispiel eines beim Zoll beschäftigten Sportkollegen. Da ist mit der unkontrollierbaren riesen Welle 2015 auch einiges an Drogen und Waffen nach D gelangt. Kriminelle erkennen halt solche Möglichkeiten schnell.
Zu dem oben nochmal angeführten Absatz: da genau die kriminellen Clans das wissen, benehmen sie sich genau so, wie sie es tun. Können ja wg der in den Heimatländern wartenden Strafen nicht abgeschiben werden. Da diese ja aber auch immer nach der Sharia schreien, wenn mal wieder jemand aus 'Ehrengründen' umgebracht werden musste, warum nicht auch hier Palästinensern, Libanesen und allen anderen der sharia Gesetzgebung folgenden Menschen ihre Heimatbestrafung angedeihen lassen?
Und diese 'Gäste' halten genau deswegen auch den deutschen Staat und die deutschen Bürger für zu weich.
