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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Klimawandel: Und alle schauen zu dabei
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Alt 26.07.2023, 16:29   #11409
qbz
Szenekenner
 
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Registriert seit: 24.03.2008
Beiträge: 12.546
Zitat:
Zitat von Schwarzfahrer Beitrag anzeigen
Danke, aber das sind nicht meine Punkte in dieser Diskussion. Es geht vor allem darum, daß die Argumentation von Arne über die überwiegende Gewichtung des Klimaschutzes über allen anderen Grundrechten aus dem Urteil nicht belegbar abzuleiten ist, höchstens als individuelle Interpretation. Er hat mich aufgefordert, mich damit auseinanderzusetzen, und ich kann seine Interpretationen darin nur zum Teil wiederfinden; er konnte mir dafür bisher kein Zitat finden, das mich überzeugt (s. Post oben).
Ich möchte auf den Ausgangspunkt Eurer Diskussion aufmerksam machen. Der besteht in der Frage, ob das Grundgesetz die Regierung und die Politik verpflichtet, erstens jetzt für CO2-Emissionsionsminderung zu sorgen und diese nicht unverhältnismässig den späteren Generationen überlassen darf und zweitens dass der Umfang dieser Emissionsminderungen bis zur anvisierten "Klimaneutralität" zeitlich gerecht zu verteilen ist und drittens für die Redukttionsverteilung ein in CO2-Angaben konkretisierter Plan bis zur Klmaneutraliät vorliegen muss. Alle 3 Fragen sind eindeutig mit Ja zu beantworten. Das Bundesverfassungsgericht selbst hat in seinen zusammenfassenden Leitsätzen zum Urteil dies gerade für die Politik expressis verbis klar ausformuliert bzw. die verbindliche Interpretation zu ihrem Urteil für alle selbst erstellt.

Zitat:
4. Das Grundgesetz verpflichtet unter bestimmten Voraussetzungen zur Sicherung grundrechtsgeschützter Freiheit über die Zeit und zur verhältnismäßigen Verteilung von Freiheitschancen über die Generationen. Subjektivrechtlich schützen die Grundrechte als intertemporale Freiheitssicherung vor einer einseitigen Verlagerung der durch Art. 20a GG aufgegebenen Treibhausgasminderungslast in die Zukunft. Auch der objektivrechtliche Schutzauftrag des Art. 20a GG schließt die Notwendigkeit ein, mit den natürlichen Lebensgrundlagen so sorgsam umzugehen und sie der Nachwelt in solchem Zustand zu hinterlassen, dass nachfolgende Generationen diese nicht nur um den Preis radikaler eigener Enthaltsamkeit weiter bewahren könnten.

Die Schonung künftiger Freiheit verlangt auch, den Übergang zu Klimaneutralität rechtzeitig einzuleiten. Konkret erfordert dies, dass frühzeitig transparente Maßgaben für die weitere Ausgestaltung der Treibhausgasreduktion formuliert werden, die für die erforderlichen Entwicklungs- und Umsetzungsprozesse Orientierung bieten und diesen ein hinreichendes Maß an Entwicklungsdruck und Planungssicherheit vermitteln.
Bundesverfassungsgericht: Leitsätze zum Beschluss des Ersten Senats vom 24. März 2021.

Geändert von qbz (26.07.2023 um 16:35 Uhr).
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