Zitat:
Zitat von Schwarzfahrer
"Können" und "in Zukunft" sind die Schlüsselworte - ohne Kristallkugel alles Spekulation.
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Das Bundesverfassungsgericht legt bezüglich der wissenschaftlichen Unsicherheiten folgendes fest:
Zitat:
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Zitat von BVerfG
Besteht wissenschaftliche Ungewissheit über umweltrelevante Ursachenzusammenhänge, schließt die durch Art. 20a GG dem Gesetzgeber auch zugunsten künftiger Generationen aufgegebene besondere Sorgfaltspflicht ein, bereits belastbare Hinweise auf die Möglichkeit gravierender oder irreversibler Beeinträchtigungen zu berücksichtigen.
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Mit anderen Worten: Der Gesetzgeber ist zum Schutz künftiger Generationen verpflichtet. Gibt es belastbare Hinweise auf die Möglichkeit gravierender oder irreversibler Beeinträchtigungen, sind diese zu berücksichtigen.
Es braucht also keine Gewissheiten, sondern lediglich belastbare Hinweise auf die Möglichkeit entweder gravierender oder irreversibler Beeinträchtigungen der Umwelt kommender Generationen.