Bürger:innenräte erarbeiten Empfehlungen, mit denen sich anschließend das Parlament befasst.
Man kann für oder gegen die Beteiligung solcher Gremien an politischen Prozessen sein. Für beide Sichtweisen gibt es gute Argumente.
Wer Bürger:innenräte befürwortet, bewegt sich zu 100% innerhalb unserer Verfassung und innerhalb der Beteiligungsmöglichkeiten unserer Demokratie. Dies klarzustellen habe ich in den obigen Postings versucht. Insbesondere durch den Verweis auf eine bereits bestehende
Stabsstelle des Deutschen Bundestages für Bürgerräte, die ich samt Anschrift und Telefonnummer genannt habe.
Die meisten Leser dürften überrascht sein, dass Bürger:innenräte längst vom Bundestag eingesetzt werden und eine eigene Anlaufstelle im Bundestag für solche Gremien existiert.
Website des Deutschen Bundestages
"Der Deutsche Bundestag setzt Bürgerräte ein, um zu einer konkreten politischen Fragestellung eine direkte Rückmeldung aus der Mitte der Gesellschaft zu bekommen – jenseits von Meinungsumfragen und Lobbyismus.
Die Teilnehmenden werden zufällig ausgelost, und zwar bundesweit aus allen Einwohnerinnen und Einwohnern ab 16 Jahren. Dadurch wird die Vielfalt der Gesellschaft abgebildet. Ziel ist es, Menschen in die Diskussion zu holen, die sich sonst nicht lautstark einbringen. Im Bürgerrat tauschen sich Menschen mit verschiedenen Lebens- und Berufserfahrungen aus, die sich sonst kaum begegnen würden. Dadurch können Kompromisslinien und mehrheitsfähige Vorschläge sichtbar werden.
Der Bürgerrat erarbeitet ein Bürgergutachten mit konkreten Handlungsempfehlungen. Diese fließen in die parlamentarischen Beratungen ein. Was umgesetzt wird und was nicht, entscheiden am Ende aber allein die Mitglieder des Deutschen Bundestages."
Der geneigte Leser und die geneigte Leserin mag sich fragen, warum diese einfache und von jedem und jeder überprüfbare Tatsache von führenden Politikern falsch dargestellt wird.