Zitat:
Zitat von Helmut S
Dass stimmt nicht. Das BVerfG kann nur - und auch nur auf Klage hin - feststellen, dass etwas, was der Gesetzgeber getan hat, nicht verfassungskonform (oder eben schon) ist und das es deshalb geändert (oder eben nicht) werden muss.
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Das Gericht ordnete meines Wissen nach an, dass die Einhaltung der Zwischenziele überwacht werden muss (regelmäßiges Monitoring), und dass bei Nichteinhalten entsprechende Sofortprogramme vorgelegt werden müssen, die das korrigieren. Das entfaltet nach meinem Verständnis durchaus eine Lenkungswirkung im laufenden politischen Prozess.
