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Zitat von keko#
Gesetze sind keine Naturgesetze sondern menschengemacht. Wenn die Menschen nicht mitmachen, sind sie nichts wert. Bei Naturgesetzen spielt das Menschenverhalten hingegen keine Rolle.
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Das Bundesverfassungsgericht kann die Regierung anweisen, Gesetze zu erlassen, die den Schutz kommender Generationen (Artikel 20a Grundgesetz) verwirklichen.
Konkret geht es dabei um das Einhalten der gesetzlich festgelegten CO2-Minderungsziele auf dem Weg zur Klimaneutralität 2045. Bis dahin sind Teilziele verbindlich festgelegt.
Bei den konkreten Maßnahmen, welche zur gesetzlich vorgeschriebenen CO2-Minderung führen, ist die Politik frei. Das kann Tempolimit 100 sein (wie bei den Niederländern nach einem vergleichbaren Gerichtsbeschluss), ein Verbot von Inlandsflügen, eine wirksame CO2-Bepreisung, das Ende der Subventionierung fossiler Brennstoffe und Massentierhaltung – und so weiter.
Die Menschen werden sich zwangsläufig an diese Gesetze halten müssen, zumindest in Deutschland.
Ich gebe Dir aber recht: Es ist in der öffentlichen Debatte eine Tendenz spürbar, das Grundgesetz, das Bundesverfassungsgericht, sowie deutsche, europäische und globale Klimaschutzgesetze und -abkommen nicht so ernst zu nehmen. Auf den Rechtsstaat und "die volle Härte des Gesetzes" beruft man sich deutlich leichter bei den Klimaklebern.