Zitat:
Zitat von dr_big
Da die Anschaffungskosten einer Wärmepumpe um ein Vielfaches höher sind muss das Heizen mit Strom schon wesentlich billiger sein als mit Gas, damit sich die Investition in überschaubarer Zeit rechnet. Da sind wir noch weit entfernt.
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Man liest überall von einer Amortisierung nach 12-14 Jahren.
Vorausgesetzt, Deutschland bleibt bei der Reduktion der Klimaemissionen einigermaßen auf Kurs. Falls Deutschland in den nächsten Jahren klar hinter den Pariser Klimazielen zurückbleibt, kann das Bundesverfassungsgericht einschreiten und Maßnahmen mit stärkerer Lenkungswirkung anordnen. Es kann beispielsweise einen sehr viel höheren CO2-Preis erzwingen. Die Niederländer haben sich auf ähnliche Weise wegen nicht eingehaltener Umweltgrenzwerte per Gerichtsbeschluss ein Tempolimit von 100 km/h eingefangen.
Quelle
Das deutsche Bundesverfassungsgericht schreibt dazu ganz konkret folgendes:
"Art. 20a GG verpflichtet den Staat zum Klimaschutz. Dies zielt auch auf die Herstellung von Klimaneutralität.
...der Gesetzgeber [hat] das Klimaschutzziel des Art. 20a GG ... dahingehend bestimmt, dass der Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 °C und möglichst auf 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen ist.
Art. 20a GG ist eine justiziable Rechtsnorm, die den politischen Prozess zugunsten ökologischer Belange auch mit Blick auf die künftigen Generationen binden soll."
Auf Deutsch: Es besteht eine Verpflichtung des Staates zum Klimaschutz. Dieser ist nur dann Genüge geleistet, wenn Klimaneutralität (!) hergestellt wird. Das 1.5-2.0°C-Ziel ist für die Politik bindend. "Justiziabel" bedeutet, die Justiz mischt sich ein.