Zitat:
Zitat von Genussläufer
Das sehe ich anders. "Der Zweck heiligt die Mittel" ist in einem Rechtsstaat zwar eine Option. Das Ziehen dieser hat aber auch die definierten Konsequenzen.
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Die Debatte muss raus aus dem Gerichtssaal und von der Gesellschaft geführt werden.
Gewiss kann man eine Person, die sich gute Lebensmittel aus dem Müllcontainer holt und selbst verzehrt, wegen Hausfriedensbruch verurteilen.
Wir machen es uns als Gesellschaft aber zu leicht, wenn wir es damit bewenden lassen. Sondern wir sollten auch zum eigentlichen Missstand vordringen, nämlich dass wir in inakzeptabler Weise wertvolle Ressourcen verschwenden.
Das ist aber eine gesellschaftliche Debatte. Ein Richter kann das nicht lösen, denn er muss sich an die bestehenden Gesetze halten.
Dass man die Klimakleber bestraft halte ich für nachvollziehbar. Letztlich geht es doch um die Frage, ob diese Protestform noch vom Demonstrationsrecht abgedeckt ist. Hier gehen die Meinungen auseinander. Ich versuche zu verstehen, was das Demonstrationsrecht im Kern will, also welche Möglichkeiten des sichtbaren Protestes die Bürgerinnen und Bürger haben. Gilt hier nur das Kriterium "angemeldet und genehmigt ja/nein"? Oder kann es auch andere Formen des zivilen Widerstands geben, ohne dass jene, die ihn leisten, als Kriminelle ins Gefängnis wandern?
Am Ende solcher Abwägungen halte ich eine fünfmonatige Gefängnisstrafe für überzogen.