Zitat:
Zitat von Nepumuk
Es gibt auch spontane Demos, nicht jede Demo muss angemeldet werden. 
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In München gilt eine Anmeldepflicht spätestens 48h vor geplanter Ankündigung der Veranstaltung.
Aus dem Bayerischen Versammlungsgesetz
„Definition
Eine Versammlung ist eine Zusammenkunft von mindestens zwei Personen zur gemeinschaftlichen, überwiegend auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung. Eine Versammlung ist öffentlich, wenn die Teilnahme nicht auf einen individuell feststehenden Personenkreis beschränkt ist.
Bekanntgabe einer Versammlung ist die Mitteilung des Veranstalters von Ort, Zeit und Thema der Versammlung an einen bestimmten oder unbestimmten Personenkreis.
Hinweise
Die Anzeigepflicht entfällt, wenn sich die Versammlung aus einem unmittelbaren Anlass ungeplant und ohne Veranstalter entwickelt (Spontanversammlung).“
Ich bezweifle, dass die Klebeaktionen die Umstände erfüllen, die von der Anzeigepflicht befreien. Vielmehr erfüllen sie, soweit ich weiß, den Tatbestand der Nötigung.
Man mag das mit großer Sympathie betrachten, was aber nichts an den juristischen Verhältnissen ändert. Und es ist fraglich, ob wir uns eine Justiz wünschen, welche nach Gesinnung Ausnahmen von der Regel macht (Querdenker nein, Klimaaktivisten ja,…)