Zitat:
Zitat von Mo77
Das kann man Moralisch daraus ableiten. Rechtlich vermutlich nicht.
Im wiederstandsrecht ist eine Tötung nicht includiert.
Zudem nicht definiert ist was ein Tyrann ist.
Das ist jadas Problem, was dem einen der Held ist dem anderen ter Tyrann, Freiheitskämpfer/Terrorist.
Wer soll die deutungshoheit darüber haben?
Wäre der Mord von g. W. Busch legitim gewesen?
Abbas?
Gaddafi, Milosevic, mladic, Chomeini, Bibi, cheaucescu, Franco, Pinochet, Xi, Putin, Lukaschenko, Höcke, Erdogan...
Bitte ankreuzen und erklären!
Oder Fuß vom Gas bei Tötungsaufrufen
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Artikel 20 GG, Absatz 4 gesteht ein Widerstandsrecht für Deutsche in Deutschland (!) zu. Natürlich kann diskutiert werden (und gibt es keinen Konsens) ob eine Tötung im Widerstandsrecht eingeschlossen ist.
Deine Fragen kann ich dir nur für Höcke beantworten (da Deutscher) bzw. wie die Situation meiner Meinung nach aussieht: Im Moment wäre eine Ermordung nicht legitim, da die Verfassungsordnung noch existiert und man gegen ihn mit "legalen" Mitteln vorgehen kann.
Jedoch muss ich in soweit zurückrudern, dass ich nicht weiß, wie die rechtliche Lage in Russland aussieht und man da natürlich auch diskutieren könnte, ob die Verfassungsordnung durch Putin bereits außer Kraft gesetzt ist.
Meiner Meinung nach darf sich auch kein Staat von außen einmischen, z.B. USA bei Castro.