Zitat:
Zitat von silbermond
Es geht einzig und allein um die rechtliche Seite!
ME stellt eine Behauptung auf, also soll er das Gesagte beweisen.
Ansonsten vermute ich, dass Du zu viele schlechte amerikanische Gerichtsfilme guckst.
Das deutsche Recht kennt keinen "Freispruch aus Mangel an Beweisen".
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Ist das nicht völlig Wurst, wie das juristisch korrekt heißt, wenn jemand nicht verurteilt wird, weil es im juristischen Sinne keine ausreichenden Beweise gibt, er mit recht hoher Wahrscheinlichkeit aber trotzdem schuldig ist?
Ansonsten gibt es drüben einen
Kommentar von Kai, der sich aber mehr mit Engelhardt und Co. als mit Vucko befasst.