Zitat:
Zitat von Helmut S
Es geht in dem Urteil ja überhaupt nicht darum, dass etwas wissenschaftlich besser sei. Das hat das Gericht nicht zu beurteilen. Die Aufgabe des Gerichtes an der Stelle ist es, die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme bzgl. des Grundrechtseingriffes zu prüfen. Eine Maßnahme ist insbesondere dann nicht verhältnismäßig (und damit rechtswidrig), wenn es ein milderes Mittel gibt den angestrebten Zweck zu erreichen.
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Das Gericht stellte fest:
"Nach mehr als einem Jahr Dauer des Pandemiegeschehens bestehe die begründete Erwartung nach weitergehender wissenschaftlicher Durchdringung der Infektionswege. Der Erlass einschneidender Maßnahmen lediglich auf Verdacht lasse sich in diesem fortgeschrittenen Stadium der Pandemie jedenfalls nicht mehr rechtfertigen."
Mir scheint es hier im Kern durchaus um eine wissenschaftliche Bewertung zu gehen. Das Gericht bemängelt hier, wissenschaftliche Evidenzen lägen nicht vor, es würde auf Verdacht gehandelt.
