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Alt 21.01.2021, 12:24   #12642
Klugschnacker
Arne Dyck
triathlon-szene
Coach
 
Benutzerbild von Klugschnacker
 
Registriert seit: 16.09.2006
Ort: Freiburg
Beiträge: 24.940
Zitat:
Zitat von gaehnforscher Beitrag anzeigen
Letzteres ist ja recht einfach umzusetzen


Es geht um die Verhältnismäßigkeit bei der Durchsetzung bestimmter Ziele, hier: sauberer Sport. Erlaubt ist den Verbänden die kleinstmögliche Sanktionierung der Sportler, mit der sich die berechtigen Interessen des Verbandes durchsetzen lassen.

Beispielsweise ist es das Interesse der Deutschen Fußballbundes, faire Fußballspiele durchzusetzen. Das könnte er (fiktiv) durchsetzen, indem jedes Foul mit einem dreimonatigen Berufsverbot des Spielers geahndet würde. Das Interesse des Spielers ist hingegen, zu spielen. Der Verband darf nur die kleinstmögliche Sanktion verhängen, mit dem sich sein berechtigtes Ziel, das Fairplay, durchsetzen lässt. Härtere Strafen sind nicht zulässig.

Dies ist zumindest mein Kenntnisstand. Wie Ihr alle wisst, bin ich kein Jurist und lasse mich da gerne korrigieren.
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