Zitat:
Zitat von gaehnforscher
Letzteres ist ja recht einfach umzusetzen 
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Es geht um die Verhältnismäßigkeit bei der Durchsetzung bestimmter Ziele, hier: sauberer Sport. Erlaubt ist den Verbänden die kleinstmögliche Sanktionierung der Sportler, mit der sich die berechtigen Interessen des Verbandes durchsetzen lassen.
Beispielsweise ist es das Interesse der Deutschen Fußballbundes, faire Fußballspiele durchzusetzen. Das könnte er (fiktiv) durchsetzen, indem jedes Foul mit einem dreimonatigen Berufsverbot des Spielers geahndet würde. Das Interesse des Spielers ist hingegen, zu spielen. Der Verband darf nur die kleinstmögliche Sanktion verhängen, mit dem sich sein berechtigtes Ziel, das Fairplay, durchsetzen lässt. Härtere Strafen sind nicht zulässig.
Dies ist zumindest mein Kenntnisstand. Wie Ihr alle wisst, bin ich kein Jurist und lasse mich da gerne korrigieren.
