Zitat:
Zitat von SPON
"Der Hauptangeklagte Mark Schmidt ist im Dopingprozess um die »Operation Aderlass« zu einer Haftstrafe von vier Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Das Landgericht München II befand den Erfurter Sportmediziner in 24 Fällen der Anwendung von Dopingmethoden sowie in zwei Fällen des unerlaubten Inverkehrbringens von Arzneimitteln für schuldig. Zudem belegte das Gericht Mark Schmidt mit einem Berufsverbot von drei Jahren und einer Geldstrafe von 158.000 Euro."
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Das ist eine erhebliche Strafe! Mir scheint, dass davon für andere Doping-Ärzte eine erhebliche Abschreckung ausgehen wird.