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Zitat von trithos
Dafür müssten sich halt alle Beteiligten (Sportler, Trainer, Teamchefs, Sponsoren, Fans, …) einig sein,...
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Und die Gerichte. Nach allgemeiner Rechtsauffassung sind lebenslange Sperren für erstmalige Dopingvergehen nicht möglich.
Möglich ist jeweils die kleinstmögliche Sanktion, mit der sich die Einhaltung der Regeln durchsetzen lässt.
Das folgt juristisch aus der Ein-Verbands-Regelung in Deutschland. Es gibt beispielsweise in Deutschland nur
einen Triathlonverband und nicht drei, und nur
einen Olympischen Sportbund. Der Sportler kann also nicht frei wählen, welchem Verband er angehören will. Deshalb darf der Verband nicht nur im eigenen Interesse handeln, sondern muss gleichzeitig die Interessen der Sportler vertreten. Letztere bestehen unter anderem darin, Wettkämpfe bestreiten zu dürfen.
Beispiel: Das Interesse des Deutschen Fußballbundes ist es, faire Fußballspiele zu haben. Er könnte nun jede Schwalbe im Strafraum mit einer einjährigen Sperre puls 100.000,- Euro Strafzahlung an den DFB sanktionieren. Dem stehen aber die Interessen des Sportlers gegenüber, die der Verband zu berücksichtigen hat. Möglich ist hier nur die kleinstmögliche Sanktion, mit der sich das Fairplay durchsetzen lässt.
Wie das genau auszubalancieren ist, entscheiden im Zweifel die Gerichte. Gegenwärtig sind Maximalstrafen aus dem skizzierten Grund nicht möglich.
Grüße,
Arne