Zitat:
Zitat von Bockwuchst
... ein Arzt, gegen den ein Verfahren läuft weil er Gefälligkeitsatteste gegen die Maskenpflicht ausgestellt hat ....
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Das ist gar nicht so ohne:
§ 278 StGB
Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse
Ärzte und andere approbierte Medizinalpersonen, welche ein unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen zum Gebrauch bei einer Behörde oder Versicherungsgesellschaft wider besseres Wissen ausstellen, werden mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.