Zitat:
Zitat von noam
Da geb ich dir recht. Aber bei jugendlichen und heranwachsenden Beschuldigten lästige Pflicht. Es ist die Herkunft, das Umfeld und die mögliche Perspektive zu beleuchten, damit das zuständige Gericht im Sinne der Resozialisation ein entsprechendes Urteil sprechen kann.
Dazu gehört es zum Beispiel auch die Lebenssituation und der Wertevorstellungen der Straftäter zu durchleuchten. Der Richter im Jugendstrafrecht hat ja nun ganz andere Maßregelungen der Besserung zur Verfügung als im Erwachsenenstrafrecht und da ist es eben wichtig die Erfolgsaussichten der entsprechenden Maßnahme abschätzen zu können, da es in erster Linie im Jugendstrafrecht nichtum das Strafen geht, sondern der Delinquenten wieder auf den Weg der Tugend zu führen.
Absurd ist, dass dies Aufgabe der Polizei ist
|
Meines Wissens gehört das alles zu
den originären Pflichtaufgaben der Jugendgerichtshilfe, welche per Gesetz bei Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz mitwirkend hinzuziehen ist, und diese Rolle faktisch auch aktiv wahrnimmt.