04.04.2020, 11:53
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#14
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Arne Dyck triathlon-szene Coach
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Ort: Freiburg
Beiträge: 24.469
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Zitat:
Zitat von Steff1702
Wäre die Klausel aber nicht ungültig weil es aktuell das Gesetz in Deutschland anders regelt?
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Haufe.de schreibt dazu:
"Manche Veranstalter behalten sich in ihren AGB vor, im Falle höherer Gewalt von der Leistungspflicht und der Pflicht zur Rückzahlung frei zu sein. Eine solche Klausel ist nach der Rechtsprechung des EuGH unwirksam (EuGH, Urteil v. 26.9.2013, C 509/11)."
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