Zitat:
Zitat von FlyLive
"Nach dem 04. Mai 2020 erfolgt keine Erstattung mehr. Eine Verschiebung des
Startplatzes auf das folgende Jahr ist nicht möglich. Ein Teilnehmertausch ist nur bis 03. Juli 2020 direkt über Mika Timing möglich.
Muss der Veranstalter wegen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen Änderungen beim Ablauf der Veranstaltung vornehmen oder diese ganz absagen, besteht keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer."
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Zur Rechtslage:
Wenn der Veranstalter das Event absagt, muss er das volle Startgeld erstatten. Das gilt auch dann, wenn er die Absage nicht selbst verschuldet hat. Falls beispielsweise ein behördliches Verbot die Durchführung der Veranstaltung unmöglich macht, muss der Veranstalter das volle Startgeld rückerstatten.
Die Rückzahlung der Startgelder ist etwas anderes als der Schadenersatz:
Schadenersatz betrifft Aufwendungen des Teilnehmers wie Hotelbuchungen, Flugtickets etc. Schadenersatz kommt nur in Betracht, wenn der Veranstalter die Absage des Events selbst verschuldet hat, zum Beispiel indem er sie absagt, obwohl sie durchführbar gewesen wäre.
Kurz: Dein Startgeld steht Dir nach deutschem Recht in jedem Fall zu, sofern der Veranstalter die Veranstaltung absagt.
Diesem Grundsatz können Veranstalter nicht dadurch entgehen, dass sie es im Kleingedruckten anders regeln.
Grüße,
Arne