Arbeitsvertrag - Kündigungsfristen
Hallo,
wer kennt sich mit Arbeitsverträgen/Kündigungsfristen aus?
In der Familie gibt es diesbezüglich folgende Frage bzw. wer kann uns Folgendes erklären:
"Nach Ablauf der Probezeit ist eine ordentliche Kündigung des Vertrages nur unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen möglich (§ 622 BGB). Eine gesetzliche Verlängerung der Kündigungsfrist zugunsten der Angestellten wirkt direkt gleichermaßen zugunsten der Firma (§622 Abs. 6 BGB)."
Was genau heißt das, wie schnell kann eine Kündigung durch den Arbeitnehmer erfolgen bzw. wann kann frühestens der neue Job angetreten werden?
Vielen Dank für eure Unterstützung!!!
CiaoCiao rennmaus4444
|