Zitat:
Zitat von Superpimpf
Und der Verband stellt dafür Kampfrichter...
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... und verlangt dafür eine Gebühr, die über die Finanzierung dieser Kampfrichter weit hinausgeht. Denn der Zweck der Abgabe ist es nicht nur, die Kampfrichter zu bezahlen, sondern den Verband mitzufinanzieren.
Zitat:
Zitat von Superpimpf
...finanziert ggf. Vereinstätigkeiten mit die auch Nicht-Startpassinhaber wahrnehmen,...
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Das mag sein, aber warum sollte der Verband das Recht haben, diese Leistungen, die seinen Mitgliedern zugute kommen, auch von Nichtmitgliedern bezahlen zu lassen?
(Mitglieder sind nicht nur die Startpassinhaber, sondern die Vereinsmitglieder, die an ihren jeweiligen Triathlon-Landesverband angeschlossen sind. Genau genommen ist nicht der einzelne Sportler Mitglied des Verbandes, sondern die Vereine. Über die Mitgliedschaft im Verein ist man mit dem Verband verbandelt. Falls der Verband hier irgendwelche Vereinsaktivitäten bezahlt (welche?) – warum sollten zu deren Finanzierung auch alle Nichtmitglieder herangezogen werden?)