Jetzt habt Ihr mich so weit – ich habe in den Wettkampfregeln auf der Website der Ironman Germany nachgesehen, ob das Befahren des linken Fahrstreifens erlaubt ist oder nicht. Dort steht jedoch lediglich (
PDF, Seite 15):
Alle Teilnehmer müssen auf der gesamten Radstrecke die Straßenverkehrsordnung einhalten, sofern sie von einem Race Referee oder Race Official mit Vertretungsmacht nicht ausdrücklich anderweitig angewiesen werden… In keinem Fall darf ein Radfahrer auf einer Straße mit Überholverbot die durchgezogene gelbe Linie überqueren; (30- bzw. 60-Sekunden- Zeitstrafe oder, je nach Schweregrad des Verstoßes, DSQ)
Das bedeutet für mein Verständnis, dass aus diesen Regeln kein generelles Verbot zum Befahren des linken Fahrstreifens hervorgeht. Sondern nur dort, wo eine durchgezogene Linie oder ein ausgeschildertes Überholverbot vorliegt.
Jedoch ist im hier diskutierten Fall eine durchgezogene Linie vor der Rechtskurve klar erkennbar. Sofern die Athleten nicht anders angewiesen waren, war das Befahren des linken Fahrstreifens
an dieser Stelle regelwidrig. Falsch scheint meine zuvorgeäußerte Ansicht zu sein, dass das Befahren des linken Fahrstreifens
überall regelwidrig sei.