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Zitat von hanse987
Was man bei Patenten auch noch schauen sollte, für welche Länder dieses gilt.
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Das Länderthema wollte ich erstmal aussparen, um nicht zusätzlich Verwirrung zu stiften. Aber ja, da sollte man drauf schauen.
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Zitat von mamoarmin
HM, also verkaufe ich dann solange illegal, falls es eine Verletzung gibt? die kann ich ja vorher nicht einsehen. Und dann müsste das Patent auch noch weltweit sein in diesem Falle.
Also folgendes Fazit: Box angeschraubt: gab es schon, Box angeklebt gab es schon, kann man machen, Box an der Sattelstütze befestigen evtl. kritisch, wobei es da ja schon einiges gab was an die Sattelstütze befestigt wird...?
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Da muss man genau sein: Aktuell gibt es eine Patent
anmeldung, kein erteiltes Patent. Die Patentanmeldung bietet (noch) keinen Schutz. Erst das geprüfte und erteilte Patent definiert den Schutzbereich. Was angemeldet ist und was dann wirklich erteilt wird, sind meistens zwei paar Stiefel. Häufig bekommt man das Patent auf irgendein kleines Detail erteilt. Wenn das Patent erteilt wird, wird es auch veröffentlicht, auch vor Ablauf der 18 Monate nach Einreichung des Antrags, was aber zumindest beim DPMA äußerdt selten der Fall ist.
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Zitat von mamoarmin
Kann man dieses Patent pending irgendwo einsehen? oder erst wenn es tatsächlich genehmigt ist?
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Wenn es erteilt wird, wird es auch veröffentlicht. Anmeldungen werden erst nach 18 Monaten veröffentlicht. Haben sich die Gesetzgeber so ausgedacht, um dem Erfinder einen Vorsprung zu geben, bevor die Konkurrenz weiß, was er entwickelt hat.
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Zitat von DocTom
Mach eine kreative Änderung an Deiner Halterung (Aeroschlangenlinie mit Windleitfurchen...) Und dann kannst Du auch an der Sattelstütze befestigen. Sonst könnte doch auch niemand mehr Aerolenker bauen und verkaufen... 
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Stimmt so nicht. Es kommt darauf an, was geschützt ist. Wenn dieses Detail bzw. diese Kombination von Merkmalen vorhandrn ist, liegt eine Verletzung vor. Wenn rein hypotetisch allgemein die Befestigung der Box an der Sattelstütze geschützt wäre, wäre es egal, ob du die grün, blau, schlangenlinienförmig oder sonstwie ausführst. Wenn aber nur die Schlangenlinienform geschützt wäre, könntest du einfach eine andere Corm wählen.
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Zitat von Tobi F.
Naja, ich glaube, es kommt schon noch drauf an, was denn eigentlich geschützt wurde.
Wenn eine "Box an der Sattelstütze" geschützt wurde, nützt es nix, wenn ich sie blau anmale. Dann ist es immer noch eine Box an der Sattelstütze.
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Genau.
M.