Zitat:
Zitat von schoppenhauer
Mein Argument besteht darin, dass sich jede/r verlieben darf in wen er will und er kann sich in dieser himmlischen Phase der Kritik und der Überprüung des Verliebtseins - beispielsweise durch den kritischrationlen besten Freund - entziehen, indem er einfach sagt:"Pech, das ist eben meine Liebe, nur die will ich!"
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Nehmen wir an, diese Verliebtheit eines erwachsenen Mannes bezieht sich auf eine Zwölfjährige. Der kritisch rationale Freund, der in Deinem Beispiel die negativ besetzte Position einnimmt, würde auf die mutmaßlichen Interessen dieses Mädchens hinweisen. Der verliebte Mann erwidert jedoch selbstgewiss: "Pech, das ist eben meine Liebe, nur die will ich!". Würde sich in diesem Fall etwas an Deinem Argument ändern? Genügt es, auf die eigenen Interessen zu verweisen?
Das Beispiel zeigt, dass eben nicht nur die eigenen Interessen zu berücksichtigen sind, sondern jene aller Betroffenen. Verliebt sein kannst Du, in wen Du willst. Doch die dadurch ausgelösten
Handlungen unterliegen selbstverständlich der Kritik, sofern sie die Interessen Dritter berühren.
