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Zitat von bobb77
- Unfallgegner hat meines Wissens keinen Anwalt. Ich hab lediglich Schreiben der gegnerischen Versicherung bekommen.
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Das wäre sehr ungewöhlich bei einer Versicherung.
Wenn die KfZ-Versicherung dran ist, ist der Versicherungsnehmer raus.
Zitat:
Zitat von bobb77
Werde wohl mal Unfallgegnerin anrufen. Mal den Schaden bei Ihr erfragen und auf menschlichem Wege fragen ob es eine einfache vernünftige Lösung gibt.
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Nein! Nicht machen. Wie gesagt da durch den Krankenwageneinsatz die Versicherung dran ist hat sie keinen Einfluß mehr. Bring die Dame nicht auf die Idee bei Dir einzufordern.

Was die gegnerische Versicherung an Behandlungskosten nicht übernimmt zahlt dann sowieso Deine Kasse.
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Zitat von bobb77
Ich habe auf eine Strafverfolgung der Gegnerin explizit verzichtet.
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Das solltest Du bei Körperverletzung nicht machen. Wird zwar eh eingestellt aber immerhin wird sie noch einmal um schriftliche Stellungnahme gebeten. Macht ihr also wenigstens auch noch einmal Ärger der nicht direkt mit Dir in Verbindung zu bringen ist.