Zitat:
Zitat von Trimichi
Natürlich ist es schon ein wenig unfair gegenüber einem Baby per Taufe festzulegen, woran der Säugling, dessen Gehirn womöglich gerade einmal instinktiv ovale und runde Formen erkennen kann, einen Verhaltenskodex "aufzubuckeln". Aber warum auch nicht? Wenn die Eltern gut damit gefahren sind? Man kann diese Joch heute problemlos ablegen und aus der Kirche austreten. Und wer sich taufen lassen will, kann das auch gerne als Erwachsener tun, machen so ja auch viele inzwischen. Niemand wird in die Kirche gezwungen.
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Es lassen sich nur ganz wenige Menschen im Erwachsenenalter taufen. Wer das tut, hat meinen Segen.
Was Kinder und Babys betrifft habe ich zwei Argumente.
Erstens die Religionsfreiheit als Grundrecht der Menschen. Sie bedeutet eine freie Wahl der Religion inklusive der Möglichkeit, frei von jedem Glauben zu leben. Die Kindstaufe beschneidet die Religionsfreiheit der Kinder.
Zweitens soll man meiner Meinung nach Kinder nicht anlügen, außer in Notfällen. Darum plädiere ich dafür, mit der Vermittlung religiöser Mythen so lange zu warten, bis die Kinder in der Lage sind, zwischen Mythos und Wahrheit zu unterscheiden. In der Grundschule können sie das nicht in ausreichendem Maße.
Beispiel: In einer Unterrichtseinheit für den Religionsunterricht werden die Kinder aufgefordert zu beschreiben, bei welcher Gelegenheit ihnen das erste mal Gott konkret widerfahren sei.
Dass Gott existiert, wird dabei einfach vorausgesetzt. Kinder sind im frühen Schulalter nicht in der Lage zu erkennen, dass man seine Existenz jedoch keineswegs einfach voraussetzen kann. Und falls doch, ist es für sie schwer, sich gegen die Gott-ist-mir-begegnet-Geschichten der eifrigen Mitschüler zu behaupten. Bitte verzeihe mir das grobe Wort, aber das ist reine Gehirnwäsche.
Ich sagte oben, dass man Kinder nicht anlügen soll. Doch wo sind sie im obigen Beispiel angelogen worden? Sie wurden nur nach ihren ersten Gottesbegegnungen gefragt. So subtil läuft das oftmals ab.
Ich fände es besser, man würde damit warten, bis die Kinder das Alter der Religionsmündigkeit erreicht haben.