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HaFu, Danke für das Posting.
Um das Bild abzurunden: Meiner Erinnerung nach gab es bei der nachträglichen Untersuchung keine A- UND B-Probe, da die Untersuchung mit der B-Probe gemacht wurde. Armstrong hätte quasi eine C-Probe zugestanden werden müssen, um seine Rechte zu berücksichtigen. Diese gab es natürlich nicht. Daher kann man ihn auch nicht verurteilen.
Dem steht entgegen, dass er angeblich nicht nur 1 positive Probe gehabt haben soll, sondern deren 6, die sich auch zu den einzelnen Schlüsseletappen der damaligen Tour zuordnen ließen. Ein durch einen Analysefehler fälschlicherweise positiv ausgefallenen Test scheint vor diesem Hintergrund unwahrscheinlich.
Viele Grüße,
Arne
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