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Zitat von captainbeefheart
So wie Eltern in jedem anderen Aspekt erziehungsberechtigt sind. Ziemlich abstruse Argumentation. Wie sollte ein Kind mit 6 eine solche Entscheidung treffen? qbz hat hier schon vorgetragen, zu welchem Denken Kinder in diesem Alter normalerweise fähig sind.
Soweit ich weiß gibt es kein einzibei ges Kinderrecht im GG. Bayern wird voraussichtlich eine Initiative starten, Kinderrechte in das Grundgesetz zu bekommen. Da geht es dann aber um körperliche Gewalt und andere Themen, die wirklich das Kindeswohl beeinträchtigen können.
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Persönlich wäre es mir schon lieber gewesen, meine Eltern hätten mich nicht taufen lassen. Austreten konnte ich leider erst am Tag der Volljährigkeit mit 18. Hier sollten die Kirchen die Altersgrenze mind. auf 14 setzen, ab der ein solcher Schritt möglich ist.
Eltern dürfen ihre Kinder nicht zwingen, in die Kirche oder in die Moschee zu gehen bzw. ein Kopftuch zu tragen. Das Kind bekommt in solchen Fällen den Schutz des Jugendamtes und es kann u.U. bis zur Unterbringung in einer betreuten Jugend-WG führen, wenn z.B. eine Jugendliche gegen ihren erklärten Willen von den Eltern gezwungen wird, bestimmte religiöse Praktiken auszuüben (z.B. Kleidervorschriften der Zeugen Jehovas einzuhalten, Kopftuch, Zwang zum Gebet, Koranschule etc.). Man vergleiche auch den Fall der Sekte "12 Stämme". So wie es Eltern nicht gestattet ist, ihre Kinder zu einem Hobby zu zwingen, ist es auch nicht gestattet, Kinder zum Reli-Unterricht oder in die Kirche zu zwingen. Das verletzt die in Art. 2 GG garantierte freie Entfaltung der Persönlichkeit, Da ein Säugling seinen Willen noch nicht äussern kann, dürfen (leider) die Eltern über die Taufe entscheiden. Der sonntägliche Besuch der Kirche darf mind. ab dem (Vor?)Schulalter nicht mehr von den Eltern erzwungen werden, weil das Kind da seinen Willen, seine Absicht zweifelsfrei äussern kann. Sorgt ein Eis nach dem Kirchbesuch für mehr Freiwilligkeit, wäre er zwar GG-konform, aber pädagogisch etwas fragwürdig
In die allgemeinen Grundrechte sind Kinder / Jugendliche immer eingeschlossen, wie z.b. auch in das Brief-/Postgeheimnis, das Eltern allzugerne missachten.