Zitat:
Zitat von captainbeefheart
Diese Behauptung wird durch Wiederholung nicht richtiger. Der Staat garantiert Religionsfreiheit auch in diesem Sinne, niemand MUSS in einen Religionsunterricht: "Alle Eltern, egal welcher Religion oder Weltanschauung sie angehören, haben die Möglichkeit, ohne Angabe von Gründen ihre Kinder von der Teilnahme am Religionsunterricht freizustellen. Die verfassungsrechtliche Grundlage ist Art. 7 Abs. 2 Grundgesetz: „Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen.“ (zit .in Wikipedia)
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Eltern haben das Recht, ihre Kinder nach eigenem Ermessen religiös zu erziehen. Sofern es um kleine Kinder geht, entscheiden die Eltern, nicht die Kinder, ob sie in einen Religionsunterricht gesetzt werden oder nicht.
Hier drückt sich demnach die Religionsfreiheit der Eltern aus. Nicht die Religionsfreiheit der Kinder. Der von Dir zitierte Absatz spricht ausdrücklich von der Entscheidung der
Eltern. Die Rechte der Kinder kommen gar nicht vor.