Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Meinst Du das Christentum?
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Nicht speziell; zumindest sind die Grundsätze des Christentums im Sinne des Neuen Testaments m.M.n. weniger im Widerspruch zu unserem Grundgesetz im Vergleich mit mancher anderen Ideologie oder Religion. Ich denke eher allgemein darüber nach, daß dieser Paragraph gerne selektiv angewendet wird.
Es ist z.B. in Ordnung, daß bestimmte Symbole wie das Hakenkreuz verboten sind, schließlich wurde es von den Nationalsozialisten als Symbol ihrer Gesinnung mißbraucht. Andererseits, ketzerisch gedacht: widerspricht es nicht dem o.g. Paragraphen, wenn Menschen wegen ihrer nationalsozialistischen Gesinnung benachteiligt werden? Sind alle NPD-Mitglieder oder Anhänger automatisch Verbrecher, oder evtl. nur Menschen, die es nicht besser wissen?
Wenn aber eine um eine
Religion mit faschistoiden Zügen geht, stehen ihre Symbole, wie das Kopftuch plötzlich unter dem Schutz des selben Paragraphen. Dann ist es plötzlich klar, daß nicht alle Anhänger dieser Religion/Ideologie/Gesinnung die geschriebenen Grundsätze wörtlich nehmen.
Das wirkt auf mich so, daß eine beliebige Gesinnung einfach dadurch besonderen Schutz des Grundgesetzes genießt, wenn sie sich Religion nennt. Ist das im Sinne dieses Paragraphen?
Ich finde, daß die Symbolkraft des Kopftuchs für das fundamentalistische, rückwärtsgewandte, frauendiskriminierende Islam, wie es bereits von Atatürk erkannt wurde, von vielen im heutigen Westeuropa unterschätzt wird, was besonders von den fortschrittlicheren Muslimen als Verrat an ihrer Sache angesehen wird. Ich muß da qbz beipflichten:
[quote][/Genau wegen dieser Deiner Haltung zum Kopftuchverbot fühlten sich die fortschrittlichen, liberalen, für einen säkularen Staat eintretenden Türken / Kurden von Europa allein gelassen.QUOTE]