Zitat:
Zitat von Schwarzfahrer
Auch nicht, wenn diese Weltanschauung Werte vertritt und Ziele verfolgt, die anderen Paragraphen des Grundgesetzes zumidest nicht entsprechen, oder gar widersprechen?
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Meinst Du das Christentum?
Ja, ich denke, dass der Paragraf auch in diesem Fall gelten sollte, zumindest interpretiere ich so den Geist des Grundgesetzes. Eine Religion oder eine Weltanschauung ist ja eine Geisteshaltung, also eine innere Sache in einem Menschen.
Strafbare Taten müssen hingegen strafbar bleiben, da würde ich mir mehr Konsequenz in den Gesetzestexten und der Rechtsprechung wünschen. Beispielsweise steht für mich der Tierschutz von Säugetieren wie Rindern höher als der Glaube der jüdischen Religion, ihr Gott verlange das lebendige Verblutenlassen dieser Tiere durch einen tiefen Halsschnitt. Natürlich ohne jede Betäubung. Oder die fortwährende Diskriminierung gleichgeschlechtlich liebender Menschen durch die Anhänger des christlichen Glaubens, welche das Argument ins Feld führen, der Schöpfer des Universums sei dagegen. Auch hier könnte der Staat klare Kante zeigen und nicht große Teile unserer sozialen Infrastruktur (öffentliche Schulen, Krankenhäuser etc.) solchen Menschen überlassen. Die religiöse Indoktrinierung kleiner Kinder an Grundschulen steht für mich im Widerspruch zur Religionsfreiheit der Kinder, die der Staat zu garantieren hat. Kinder sind nämlich auch Bürger.
Es ist doch albern, vor diesem Hintergrund ein Kopftuch zu verbieten. In Deutschland wird kleinen Kindern aufgrund der religiösen Überzeugungen der Eltern am Penis rumgeschnippelt, Tiere werden bestialisch getötet, ganze Bevölkerungsgruppen werden diskriminiert. Unser Staat erlaubt das. Ein Kopftuch in einer Amtsstube führt aber zum großen Aufschrei. Wird da nicht mit zweierlei Maß gemessen?