Zitat:
Zitat von JENS-KLEVE
und es ist verboten eine schlechte Leistung doppelt negativ zu bewerten.
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Aber es wird nicht eine schlechte Leistung doppelt negativ bewertet (okay, wenn die Formulierung so bestehen bleibt - schon).
Es wird mit dem "mangelhaft", die Leistung im Unterricht bewertet und mit der Aussage die Leistung im individuellen Förderunterricht.
Die Art des Förderunterrichts würde ich auf jeden Fall bei dem Gespräch auch anbringen - denn so, wie Du es schilderst, wurde nicht gefördert.
Versteh mich nicht falsch: ich argumentiere nicht gegen Dich, sondern versuche es als "neutraler" Beobachter einzuordnen.