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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Zehntausende Pariser demonstrieren gegen "Homo-Ehe"
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Alt 22.10.2016, 20:20   #540
Vicky
Szenekenner
 
Benutzerbild von Vicky
 
Registriert seit: 11.03.2011
Ort: Sankt Augustin
Beiträge: 6.614
Zusammenfassung:

Zitat:
Zitat von Vicky Beitrag anzeigen
Es besteht ein Recht jeder natürlichen Person, dass der Staat an der Eheschließung mitwirkt.
Der Artikel 6 Abs 1 GG schützt grundsätzlich das Institut der Ehe. Der Staat muss also handeln und an der Eheschließung mitwirken (Standesamt). Er kann nicht ablehnen, weil ihm einer der Partner nicht passt. Eine rein kirchliche Heirat ist unwirksam.

Die Ehe definiert das Bundesverfassungsgericht folgendermaßen:
Die Ehe ist diesem zufolge eine auf Dauer angelegte, auf freiem Entschluss beruhende, gleichberechtigte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau, deren Übereinstimmung durch staatlichen Mitwirkungsakt festgestellt wird (BVerfGE 105, 313 (345)).

Du siehst, dass hier gleichgeschlechtliche Paare nicht mit eingeschlossen sind. Das heißt, dass sie keine Ehe schließen können. Sie können sich nur auf Art. 3 Abs 1 GG berufen (Ungleichbehandlung). Das ist durchaus erheblich. Ersatzweise hat der Staat das Institut der "eingetragenen Lebenspartnerschaft" gebastelt. Das ist jedoch nicht durch das GG geschützt und kann jederzeit wieder abgeschafft werden. Ziemlich riskant, finde ich.
Zitat:
Zitat von Willi Beitrag anzeigen

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat z.B. kund getan, es verstoße gegen das Menschenrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, wenn ein Staat homosexuelle Partnerschaften rechtlich nicht anerkennt.

Ergo wurde z.B. Italien (als eins der wenigen EU-Länder, in denen gleichgeschlechtliche Partnerschaften rechtlich nicht anerkannt waren) aufgefordert, gleichgeschlechtlicher Partnerschaften anzuerkennen (Az. 18766/11 und 36030/11).
https://www.tagesschau.de/ausland/italien-159.html
Zitat:
Zitat von Willi Beitrag anzeigen
Sexuelle Neigungen interessieren den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte relativ wenig, ob Du Blümchensex oder eher die harte Art bevorzugst bleibt völlig Dir überlassen.

Bezüglich gleichgeschlechtlicher Partnerschaften dagegen lässt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte den Staaten wenig "Regelungssache". Eine staatliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Beziehungen ist gemäß Richterspruch wegen des Menschenrechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens unverzichtbar (Az. 18766/11 und 36030/11).
Zitat aus dem Urteil:
In Ermangelung der Ehe ist die Option einer nichtehelichen oder eingetragenen Partnerschaft der angemessenste Weg für gleichgeschlechtliche Paare wie die Beschwerdeführer, damit ihre Beziehung legal anerkannt wird
http://www.heise.de/tp/artikel/45/45505/1.html
Zitat:
Zitat von Willi Beitrag anzeigen
Gerne.

Da es sich bei dem Urteil um keine sonderlich grundlegende Entscheidung handelte, die folglich auch lediglich in französischer Sprache publiziert wurde und in der seriösen Presse auf keinerlei Rezeption stieß, die Erläuterung:

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hatte zuvor bereits mehrfach klargestellt, dass die staatliche Anerkennung auch für gleichgeschlechtliche Beziehungen ein eindeutiges Menschenrecht darstellt und sich hierbei in mehreren Verfahren auf Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention bezogen. So wurde beispielsweise 2013 Griechenland vom EGMR aufgefordert, entsprechende Diskriminierungen abzustellen, in 2015 folgte ein entsprechendes Urteil in Richtung Italien. Ergo wurde im Dezember 2015 in Griechenland, im Februar 2016 in Italien die staatliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Beziehungen umgesetzt.

Auch in dem von Dir aus den Publikationen der stellvertretenden Bundesvorsitzenden der rechtspopulistischen AfD Beatrix von Storch und ihrem Mann zitierten, wenngleich dort verfälscht wiedergegeben Urteil war dies nicht anders. Zwei Männer hatten gegen die Annulierung ihrer 2004 in Bégles bei Bourdeaux bewusst gegen die damals geltenden Rechtsauffassungen geschlossene Ehe durch ein französischen Gericht vor dem EGMR geklagt. Das EGMR hat die Klage dieses Paars deshalb zurückgewiesen, weil diese im Gegensatz zu den o.g. Fällen in Griechenland und Italien die Möglichkeit hatten, einen damals im französischen Recht vorhandenen "pacte civil de solidarité" abschließen zu können. Der hätte ihnen 2004 ähnliche Rechte gesichert.

Der EGMR verwies in seinem Urteil auch explizt darauf, dass Frankreich wie aus dem Eingangspost des Theads bekannt, am 19. Mai 2013 die "Mariage pour tous" als vollwertiges Recht auf eine gleichgeschlechtliche Ehe inklusive gemeinschaftlichem Adoptionsrecht eingeführt hat.

Nebenbei: 2010 hatte der EGMR bereits eine ähnliche Klage eines Paares aus Östereich abgewiesen (30141/04). Trotzdem hatte auch dort der EGMR aber klar festgestellt: "Da homosexuelle Paare in gleicher Weise fähig sind, eine dauerhafte Beziehung einzugehen wie heterosexuelle Paare, sind sie grundsätzlich in einer ähnlichen Situation wie letztere hinsichtlich ihres Bedürfnisses, ihre Partnerschaft rechtlich anerkennen und schützen zu lassen." Genauso äußerte der Gerichtshof die "Meinung, dass ein gleichgeschlechtliches Paar, das in einem gemeinsamen Haushalt lebt und eine stabile de facto-Beziehung führt, genauso unter den Begriff der Familie fällt, wie dies ein verschiedengeschlechtliches Paar tun würde." Auch hier verweist das EPMG in der Urteilsbegründung auf das in Österreich Ende 2009 verabschiedete Eingetragene Partnerschaft-Gesetz (EPG).


Ergo, um auf Deine Frage zu antworten:
Es ist menschenrechtlich diskriminierend, gleichgeschlechtlichen Paaren und Familien die staatliche Anerkennung zu verweigern.
Zitat:
Zitat von Vicky Beitrag anzeigen

Mit Art. 6 Abs 1 GG ist der Staat angehalten, etwas (im BGB) zu schaffen, das rechtsiwrksam nach außen zeigt, dass zwei Menschen zusammen leben. Dies soll auch vom Staat gefördert werden (= z.B. Steuererleichterungen). Das Konstrukt heißt bei uns "EHE".

Exkurs: Darüber hinaus schützt der Art. 6 Abs. 1 GG auch die Familie. Dieser Schutz geht viel weiter, denn er schließt ganz konkret auch das Kind mit ein. Kinder sind schutzwürdig.
Die FAMILIE definiert dabei das Grundgesetz auch mit zwei Frauen + Kind, zwei Männer +Kind... Der Familienbegriff ist nicht an Geschlechter gebunden. Deshalb ist Familie auch ein Homopaar mit Kindern...

Das BVerfG hat entschieden, dass Gleichgeschlechtliche Paare gleich behandelt werden müssen. Das steht in Art. 3. GG. Deshalb MUSS der Staat ein Rechtsinstitut schaffen (Lebenspartnerschaftsgesetz), dass der Ehe ähnelt (ein Aliud). Es ist also indirekt sehr wohl ein Grundrecht, dass Schwule und Lesben zusammen leben dürfen und sich verpartnern dürfen. Nur heißt das begrifflich nicht Ehe und ist durch Art. 6 GG geschützt, sondern "Eingetragene Lebenspartnerschaft" und ergibt sich aus Art. 3 GG und ganz nebenbei auch aus Art. 2 GG, in welchem jeder das Recht auf freie Entfaltung hat.

Der Gesetzgeber hat einfach nur die Definition der Ehe in Art. 6 GG nicht erweitert. Auch das Bundesverfassungsgericht tat dies (NOCH!!!) nicht, denn es fand eine andere Begründung (Art. 3 GG Gleichheitssatz), weshalb die Rechte der Homosexuellen Paare verletzt waren. Hier findet aber aktuell eine Entwicklung statt hin zum Ehebegriff für Homosexuelle Paare.
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Phantasie ist etwas, das sich manche Leute gar nicht vorstellen können.
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