Zitat:
Zitat von Willi
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hatte zuvor bereits mehrfach klargestellt, dass die staatliche Anerkennung auch für gleichgeschlechtliche Beziehungen ein eindeutiges Menschenrecht darstellt ...
Ergo, um auf Deine Frage zu antworten:
Es ist menschenrechtlich diskriminierend, gleichgeschlechtlichen Paaren und Familien die staatliche Anerkennung zu verweigern.
|
Danke für das umfangreiche und sehr interessante Posting, Willi!
