Zitat:
Zitat von Triasven
Wahlrecht ist ein Grund- und Menschenrecht.
Rechtsstaatlich zu heiraten nicht.
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Das ist richtig, das Recht zu heiraten ist nicht ausdrücklich in den Menschenrechten verankert. Es ergibt sich jedoch über den Gleichheitsgrundsatz, dass die Ehe nicht den Heteros gestattet, den Homos jedoch verboten werden kann.
Der Gleichheitsgrundsatz ist in Artikel 2 formuliert, scheint also eine gewisse Bedeutung zu haben.
